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06.02.2012 | Patient Informiert Sich | Renate Hartwig
Achtung Hausarztvertrag - Patienten aufgepasst!
Haben Sie sich schon einmal in einen Hausarztvertrag eingeschrieben?

Wenn ja, kann passieren, dass Ihnen bei Ihrem nächsten Hausarztbesuch eine „Patienteninformation Datenschutz“ vorgelegt wird. Hintergrund ist eine neue gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) in der alle an der „Hausarztzentrierten Versorgung“ (HzV) teilnehmenden Versicherten, über die Datenverarbeitung informiert werden müssen! Würde als gute Entscheidung durchgehen, wenn es nicht die „Nebenwirkungen“ gebe! z.B. wenn Sie bereits eingeschrieben sind, Ihre Kasse im Dezember 2010 den Vertrag gegenüber den Hausärzten kündigte und nun ein neuer Vertrag ausgehandelt wurde, dann nehmen Sie ohne Neueinschreibung automatisch an dem Vertrag teil, ohne das Ihnen die neuen Inhalte des Vertrages mitgeteilt werden! Einige Versicherte sagen jetzt evtl., ich habe die Inhalte im vorhergehenden Vertrag auch nicht gekannt! Richtig, denn wir Patienten hatten und haben keine Ahnung, was unsere Kassen von den Ärzten über diese Hausarztverträge verlangen. Den Ärzten wird über die Verträge mehr Honorar für unsere Behandlung zugesagt, verbunden mit der Auflage: Das mehr an Honorar muss an uns Patienten EINGESPART werden! Für mich sind diese Vertragsabschlüsse eine – gesetzlich legitimierte - arglistige Täuschung gegenüber uns Patienten! Die Masse der gesetzlich Versicherten weiß auch nichts von den politischen Deals, die wegen dem § 73 b (Hausarztverträge) zwischen den Parteien und Ärzteverbänden gelaufen sind. Die Paragrafen, die je nach Gutdünken der jeweiligen Regierungen geändert werden zeigen: Es geht bei diesen Hausarztverträgen um alles, aber nicht um uns Patienten!

2008 war die Rede davon, durch die Hausarztverträge sei die Existenz der Ärzte sowie die wohnortnahe Gesundheitsversorgung, durch Ärzte unseres Vertrauens gesichert! Tatsächlich haben Millionen von Versicherten geglaubt, der Hausarztvertrag sei der Rettungsanker für den niedergelassenen Arzt und nur über den Weg wäre unsere wohnortnahe Gesundheitsversorgung gesichert! 2012 ist klar ersichtlich, wir sind der Spielball im Verteilungskampf unserer Beitragsgelder! Das korrumpierende System zeigt seine Fratze!
Im Juli 2011 veröffentlichte ich die Geschäftsideen und Planspiele, die in Hinterzimmerkonferenzen vonseiten des deutschen Hausärzteverbandes von langer Hand vorbereitet wurden. Siehe www.patient-inormiert-sich.de offener Brief an DHÄV Chef Weigeldt. Der Verkauf vom Patienten geht nun in die nächste Runde, inzwischen mit Unterstützung der Hausarztverbandsfunktionäre! In der Konsequenz müssen die Vertragsinhalte und die Folgen für die Versicherten öffentlich diskutiert werden. Der Arzt als Vollstrecker für die Kassen gegen die Versicherten - lässt nichts anderes zu, als vor dem Eintritt in einen Hausarztvertrag zu warnen!
Beispiel BKK Vertrag: Gab es unter den Mitgliedern von Betriebskrankenkassen eine Umfrage, ob sie einverstanden sind, dass mit ihren Beitragsgeldern eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft gegründet wird? Diese Gewinnorientierte Service AG ist für die Abwicklung der Hausarztverträge vonseiten der BKK zuständig: (www.gwq-serviceplus.de/unternehmen/aktionaere/aktionaer-werden)

Im neuen BKK-Vertrag in Bayern, (Verhandlungsführer waren Funktionäre des Hausärzteverbandes) wird dem Hausarzt ein MEHR an Honorar zwar in Aussicht gestellt, doch zeitgleich wird dieses MEHR abhängen von „kompensatorischen Einsparungen und Effizienzsteigerung“! Ergo: Ihr Arzt bekommt sein Honorar aus dem Hausarztvertrag nur, wenn er es einspart! Etwa bei Einweisungen ins Krankenhaus, Verschreiben von Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln wie z. B. Krankengymnastik, bei Überweisungen zum Facharzt usw.! Wo, außer an der Behandlung am Patienten kann er einsparen?

Beispiel TK Vertrag: Die Technikerkrankenkasse verlangt u. a. von den Ärzten nachweisbare Senkungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Sprich zurückgehende Krankschreibungen! Nach welchen Kriterien beurteilt nun der Arzt den vor ihm sitzenden Patienten? Trifft er tatsächlich eine medizinisch notwendige Entscheidung, oder denkt er an sein Honorar und die vertragliche Verpflichtung?
In NRW wurde über ein sogenanntes Schiedsverfahren ein flächendeckender Schiedsspruch für die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in der Umsetzung Hausarztvertrag beschlossen! Auch hier wurde der Refinanzierungsvorbehalt für die Zusatzhonorare aus dem Hausarztvertrag fest geschrieben. An Dreistigkeit nicht zu überbieten die Aussagen des Vorsitzenden des Deutschen Hausarztverbandes (DHÄV) Ulrich Weigeldt in der Ärztezeitung: "Dies ist ein klares Startsignal für eine bessere hausärztliche Versorgung unserer Patienten (..) !
Der Arzt/Ärztin kommt in die Situation, zwischen Honorar und der notwendigen Behandlung für den Patienten zu entscheiden! Die in solchen Verträgen geforderten Einsparungen gehen nicht nur zulasten des Kassenpatienten, sondern auch auf Kosten des Vertrauens Arzt& Patient! Wir gesetzlich Versicherten, Hauptfinanziers dieses GKV-Systems, müssen uns gegen die gesetzlichen Vorgaben, diese Vertragspolitik zwischen Ärzteverbänden und den Kassen durch ein klares NEIN zu solchen Hausarztverträgen wehren! Denn wir sind am Ende diejenigen, die an den Folgen dieser einseitigen Vertragspolitik zugunsten der Kassen und der hausärztlichen Abrechnungsgesellschaft (HÄVG AG) und deren Kooperationspartner leiden werden. In Politik, Kassen und Ärztekreisen wird der schwarze Peter dieser Vertragspokerspiele vom Einen zum Anderen geschoben. Als Bürgerbewegung rufen wir auf, dem Pokerspiel über Hausarztverträge ein klares NEIN entgegenzusetzen und uns auch nicht über den Erlass der Kassengebühr (fälschlicherweise Praxisgebühr genannt) in solche Verträge locken zu lassen! Wenn der Arzt unseres Vertrauens sich weigert, dem Hausarztvertrag beizutreten, oder ihn kündigte, (es gibt sie tatsächlich) sollten wir das Angebot der Kassen, über sie einen eingeschrieben Hausarzt zu finden, strikt ablehnen!

An die Adresse der Hausärzte und Hausärztinnen, die diese Verträge und AG Gründungen, auf Kassen und Ärzteverbandsschienen, verteidigen: Wie können Ihnen Patienten und Patientinnen vertrauen, in denen Sie sich für ein paar Silberlinge an die Kassen ausliefern und dadurch zum Vollstrecker am Verrat gegenüber Ihren Patienten werden?
Renate Hartwig


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